Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.sciencepark-kassel.de veröffentlichte Website der Science Park Kassel GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Der Science Park Kassel arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Die Website wird aktuell gemäß der gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) geprüft. Die bei dieser Prüfung gefunden Fehler, werden sukzessive korrigiert. 

Die im Folgenden aufgeführten Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Empfehlungen für barrierefreie Webseiten.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht zurzeit auf einer im Zeitraum von 15.02.2025 bis 25.02.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Eine Bewertung über den BIK BITV-Test ist im Frühjahr 2025 geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

a.      Beschreibung

  • Texte in leichter Sprache
    - Die Texte der Website gibt es bisher aufgrund personeller und finanzieller Kapazitäten nicht in leichter Sprache
  • Alternativtexte für Bildmaterial und Links
    - Einige Bilder wurden automatisch hochgeladen oder eingebunden, ohne dass Alternativtexte hinterlegt wurden.
    -Die Bereitstellung von Alternativtexten für alle Bilder und Links ist derzeit in Bearbeitung.
  • Kontraste verschiedener Elemente nicht ausreichend:
    - Die Kontraste wurden aus gestalterischen Gründen so gewählt, eine Anpassung ist geplant.
    - Technische Einschränkungen im verwendeten CMS oder Design-Framework erschweren eine sofortige Anpassung.
  • Überschriften stellenweise nicht in der richtigen Reihenfolge gesetzt
    - Bei der Gestaltung einiger Seiten wurde aus optischen Gründen die Reihenfolge der Überschriftenarten nicht eingehalten.
  • Icons mit hinterlegten Links sind zu klein
    - Die Größen der Icons ist durch die Gestaltung der Seitenleiste vorgegeben.
  • Blogartikel sind nicht in leichter Sprache vorhanden
    - Artikel im Blog sind aufgrund fehlender personeller und finanzielle Kapazitäten nicht in leichter Sprache verfügbar.
  • Formularhilfen & Fehlerhinweise nicht angelegt
    - Beschreibungstexte wurden bisher nicht angelegt

b.      Maßnahmen

  • sukzessive Übersetzung und Erstellung von Seiten auf leicher Sprache
  • Einfügen von Alternativ-Texten für vorhandenes Bildmaterial und Links
  • Überprüfung und sukzessive Anpassung der Kontraste
  • Anpassung der Reihenfolgen des Überschriften
  • Anpassung der Icons
  • Zusammenfassungen von Blogartikeln in leichter Sprache werden erstellt
  • die Formulare werden entsprechend mit Beschreibungstexten und Fehlerhinweisen versehen

c.       Zeitplan

Die Barrieren werden bis zum 28. Juni 2025 behoben

d.      Barrierefreie Alternative

Zwischenzeitlich können sich Nutzer*innen der Website gerne telefonisch oder per E-mail an uns wenden. 

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Teilbereich:

a.      Beschreibung

PDFs insbesondere des Science Park-Magazins

b.      Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.

Der Science Park Kassel stellt auf seiner Website regelmäßig das Science Park Magazin als PDF-Dokumente zur Verfügung. Eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für diese Publikation wäre mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Belastungen verbunden, die über das wirtschaftlich vertretbare Maß hinausgehen.

Gründe für die Ausnahme:

Hoher Aufwand für nachträgliche Barrierefreiheit

  • Das Magazin enthält zahlreiche grafische Elemente, Diagramme und komplexe Layouts, die schwer in ein vollständig barrierefreies Format umsetzbar sind, ohne das Design wesentlich zu verändern.
  • Eine vollständige Anpassung (z. B. durch strukturierte PDF-Tags, Textalternativen für Bilder und barrierefreie Formate) würde einen unverhältnismäßigen Mehraufwand erfordern.


Begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen

  • Der Science Park Kassel ist eine öffentliche Einrichtung mit nur 10 Mitarbeitern, von denen 8 in Teilzeit arbeiten.
    Eine vollständige Barrierefreiheitsanpassung aller bisherigen und zukünftigen PDF-Magazine würde erhebliche zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen binden, die aktuell nicht vorhanden sind.

Niedrige Nutzungshäufigkeit und alternative Zugangswege

  • Statistische Auswertungen der Website zeigen, dass die Science Park Magazine nur eine begrenzte Zielgruppe ansprechen.
  • Auf Anfrage stellt der Science Park Kassel individuelle barrierefreie Alternativen (z. B. als HTML oder Word-Dokument) zur Verfügung.

c.       Barrierefreie Alternative

  • Zusammenfassung der einzelnen Artikel in leichter Sprache, wenn diese einzeln auf die Website gesetzt werden.
    Zudem wird auf der Website ein Feedback-Mechanismus eingerichtet, über den Nutzerinnen und Nutzer barrierefreie Alternativen anfordern können.

Diese Begründung wird regelmäßig überprüft und bei technologischen Fortschritten oder geänderten Ressourcen neu bewertet.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 25.02.2025 erstellt und zuletzt am 25.02.2025 überprüft und aktualisiert. 

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von der Science Park Kassel GmbH erstellten Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.

Bisherige Aktualisierungen:

  • Beginn der Einarbeitung von ALT Texten für Bilder und Links (20.02.2025)
  • Fehlerhinweise in Formularen (26.02.2025)
  • Beginn der Anpassung der Formulare mit Beschreibungstexten (26.02.2025)
  •  

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Science Park Kassel GmbH
Corinna Kondermann, Head of Social Media and Communication

Science Park Kassel
Universitätsplatz 12
34127 Kassel

Tel. 0561 95379600

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Durchsetzungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine  zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de